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Beendigung der Übergangsregelung: Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass die Übergangsregelung hinsichtlich der Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO am 28. Februar 2023 endet.

Gemäß der Regelung war die Abgabe der Mitteilungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck – das heißt in Papierform – im Rahmen einer Übergangszeit rechtens. Ab dem 01.03.2023 sind Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmten Schnittstellen zu erstatten, d.h. elektronisch zu übermitteln (s. § 138 Abs. 5 Satz 1 AO).

 

Quelle: BZSt online, https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023_Kurzmeldungen/20230105_beendigung_uebergangsregelung.html (Stand 19.01.2023)


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